Schwangerschaft und Beruf

Frauen, die arbeiten, dürfen während der Schwangerschaft nicht gekündigt oder entlassen werden. Für acht Wochen vor dem Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt gibt es eine Schutzfrist. In dieser Schutzfrist dürfen Frauen in Österreich nicht arbeiten.

Informations-Pflicht

Wenn Sie schwanger sind, haben Sie bestimmte Pflichten gegenüber Ihrer*Ihrem Arbeitgeber*in:

  • Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen, müssen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin informieren.
  • Wenn es die*der Arbeitgeber*in verlangt, müssen Sie eine ärztliche Bestätigung über Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin vorlegen.
  • Sie müssen die*den Arbeitgeber*in 12 Wochen vor dem Geburtstermin darauf aufmerksam machen, dass die Schutzfrist in 4 Wochen beginnt.
  • Wenn Ihre Schwangerschaft vorzeitig endet (zum Beispiel durch eine Fehlgeburt), müssen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in darüber informieren.

Kündigungs-Schutz

In folgenden Zeiten und Fristen dürfen Frauen nicht gekündigt werden:

  • während der Schwangerschaft
  • bis vier Monate nach der Geburt
  • bei Eltern-Karenz: bis vier Wochen nach Ende der Eltern-Karenz, aber längstens bis vier Wochen nach dem 2. Geburtstag des Kindes
  • bei Teilzeit-Beschäftigung: bis vier Wochen nach Ende der Teilzeit-Beschäftigung, aber längstens bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes

Wenn Sie nach einer Kündigung von Ihrer Schwangerschaft erfahren, kann die Kündigung ungültig werden, und zwar

  • bei mündlicher Kündigung, wenn Sie die Schwangerschaft innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Kündigung mitteilen
  • bei schriftlicher Kündigung, wenn Sie die Schwangerschaft innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zustellung der Kündigung mitteilen
  • auch später, wenn Sie erst danach erfahren, dass Sie schwanger sind und dies sofort mitteilen.

Sie müssen immer eine ärztliche Bestätigung über Ihre Schwangerschaft vorlegen.

Besprechen Sie alle Ihre Fragen zum Mutterschutz mit den Fachleuten der Arbeiterkammer oder Ihrer Gewerkschaft und lesen Sie hier weitere Informationen:

Elternkalender der Arbeiterkammer

Im Elternkalender der Arbeiterkammer Wien können Sie einfach und unkompliziert alle wichtigen Termine und Themen rund um die ersten Lebensjahre Ihres Kindes abfragen. Geben Sie dazu einfach das Geburtsdatum (oder das erwartete Geburtsdatum) ein. Sie bekommen Informationen, wann eine Vorsorgeuntersuchung notwendig ist und welche Beiträge und Anträge es gibt. Außerdem erfahren Sie, wann Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen oder ihn informieren müssen.