Der Mutter-Kind-Pass schreibt 5 Untersuchungen durch eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt vor, und zwar:
- bis zum Ende der 16. Schwangerschafts-Woche
- zwischen der 17. und 20. Schwangerschafts-Woche
- zwischen der 25. und 28 Schwangerschafts-Woche
- zwischen der 30. und 34. Schwangerschafts-Woche
- zwischen der 35. und 38. Schwangerschafts-Woche
Außerdem schreibt der Mutter-Kind-Pass vor:
- 2 Blut-Untersuchungen
- 1 Untersuchung durch eine Internistin oder einen Internisten