Hausgeburt

Wenn Sie gesund sind und die Schwangerschaft ohne Probleme verlaufen ist, können Sie Ihr Baby auch zu Hause auf die Welt bringen. Manchen Frauen gibt das eigene Umfeld in der Familie am meisten Geborgenheit.

Wenn Sie sich für eine Hausgeburt entscheiden, müssen Sie aber beachten:

  • Besprechen Sie den Wunsch nach einer Hausgeburt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie oder er hilft Ihnen auch dabei die Risiken abzuwägen
  • Wählen Sie Ihre Hebamme spätestens in der 20. Schwangerschaftswoche aus
  • Machen Sie alle Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass und gehen Sie regelmäßig zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
  • Melden Sie sich zur Sicherheit auch in einer gut erreichbaren Klinik an, falls Probleme auftreten.
  • Organisieren Sie Unterstützung für die Zeit nach der Geburt.

Nach der Geburt kommt die Hebamme bis zu acht Wochen lang zu Ihnen nach Hause. Sie unterstützt und berät Sie bei allen Fragen im Umgang mit dem Baby.

Bei einer Hausgeburt zahlt die Krankenkasse folgende Leistungen:

  • in der Schwangerschaft: 4 Hausbesuche oder Sprechstunden in der Hebammen-Ordination bis zur 40. Schwangerschafts-Woche
  • am Ende der Schwangerschaft: Wenn das Baby zum errechneten Geburtstermin noch nicht geboren ist, bis zu drei weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der Hebammen-Ordination in der 41. und 42. Schwangerschafts-Woche.
  • Betreuung während der Geburt zu Hause.
  • im Wochenbett, das heißt nach der Geburt: ein Hausbesuch pro Tag in den ersten fünf Tagen nach der Geburt.
  • bis zur 8. Woche nach der Geburt: 7 weitere Hausbesuche

Wenn Sie Ihre Hebamme öfter brauchen, müssen Sie die Kosten dafür zur Gänze selbst zahlen.